Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelgrippe - Stallpflicht entlang des Rheins
Rastatt (pm) Nach den Ausbrüchen der hochpathogenen Geflügelgrippe in Großbritannien, den Niederlanden und in Mecklenburg-Vorpommern soll eine Einschleppung in Bestände des Landkreises Rastatt unbedingt vermieden werden.
Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern das Virus H5N8 bei einer Wildente nachgewiesen wurde, gehen die Behörden davon aus, dass es auch schon in der Wildvogelpopulation verbreitet ist. Auch Zugvögel können das Virus aus betroffenen Gebieten in andere Regionen tragen. Um eine Infektion von Hausgeflügelbeständen zu vermeiden, empfiehlt das Veterinäramt die Trennung von Haus- und Wildgeflügel. Die Möglichkeit, dass Menschen an diesem Virus erkranken, ist nach Meinung der Experten eher gering. Bisher seien keine Fälle bekannt.
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt erklärt, dass das Virus der Geflügelgrippe auf verschiedenen Wegen in einen Hausgeflügelbestand gelangen kann, so beispielsweise über eine Verschleppung durch infiziertes Hausgeflügel oder Anhaftungen an Gerätschaften, Kleidung und Schuhwerk. Dieses Risiko lasse sich durch das Einhalten von strikten Hygienemaßnahmen deutlich minimieren. Dazu gehören die gründliche Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk vor und nach Betreten eines Geflügelbestandes sowie eine Trennung von Stall- und Straßenkleidung. Außerdem sollte ein Austausch von Tieren und Gerätschaften mit anderen Geflügelhaltern vermieden werden.