Schwarzarbeit im Taxigewerbe

Karlsruhe (pm/yb) Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen Taxiunternehmer aus Karlsruhe wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des Betruges verwarnt und sich die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro vorbehalten.

Aufgrund vorheriger umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Karlsruhe sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 69-jährige Mann über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren einem Taxifahrer seinen Lohn zumindest in Teilen „schwarz“ auszahlte und somit Steuern bzw. Sozialabgaben in Höhe von 46.000 Euro nicht entrichtete.

Da sich der Unternehmer kooperativ zeigte, die Tatvorwürfe vollständig einräumte und den entstandenen Schaden wiedergutmachte, machte im Gegenzug das Gericht von der mildesten Sanktion des Strafgesetzbuches Gebrauch und verwarnte ihn lediglich, behielt sich allerdings die spätere Verurteilung zu einer Geldstrafe vor.

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