Auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte: Neue Corona-Verordnung gilt ab Montag

Baden-Württemberg (pm/mcs) Die Landesregierung hat wenige Tage vor Weihnachten eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Verordnung tritt am Montag, den 20. Dezember in Kraft.  Mit der neuen Verordnung gilt auch eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Daneben könne an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- bzw. Verweilverbot eingeführt werden.

Für geimpfte oder genesene Personen sind Treffen laut der neuen Verordnung nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet.  Sobald eine nicht-geimpfte oder nicht-genesene Person teilnimmt, gelte eine Beschränkung auf einen Haushalt und eine Person eines weiteren Haushalts. Personen unter 18 Jahren zählen hierbei nicht dazu. Private Zusammenkünfte von nicht-geimpften Personen sind in der Alarmstufe II nur mit den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig, heißt es aus dem Sozialministerium.

Versammlungs-und Verweilverbot

Um größere Ansammlungen zu Silvester zu vermeiden, dürfen Gemeinden auf festgelegten öffentlichen Plätzen für Gruppen von mehr als zehn Personen ein Versammlungs- und Verweilverbot aussprechen.  Messen sind in der Alarmstufe II untersagt.

Die Corona-Verordnung gilt laut Sozialministerium zunächst bis zum 17. Januar 2022, werde aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

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