Trotz Verbot: "Spaziergänger" treffen sich in mehreren Städten unserer Region
Karlsruhe/Ettlingen/Bruchsal/Malsch (pol/msc) Trotz Verbot sind am Montagabend bei insgesamt drei Versammlungen in der Karlsruher Innenstadt auf dem Stephanplatz, dem Marktplatz und auf der Kaiserstraße insgesamt etwa 150 Menschen zusammengekommen, um ihren Unmut gegen die Corona-Maßnahmen zu äußern. Auch in Bruchsal, Ettlingen und Malsch haben sich Menschen zusammengetan, um zu protestieren.
Nach Angaben der Polizei trafen sich gegen 18.15 rund 30 Personen, um vom Stephanplatz in Richtung Markplatz zu laufen. In umgekehrter Richtung seien zeitgleich rund 50 Teilnehmer unterwegs gewesen. Auf beiden Seiten wuchs die Personenzahl in der Folge auf 70 bis 80 Demonstranten an. Am Marktplatz waren es dann bereits 120 Menschen, zu denen sich bei einem Aufmarsch in die Innenstadt noch weitere 30 dazugesellten. Die Polizei stoppte den Aufmarsch und wies die Personen auf mögliche Folgen hin. Im weiteren Verlauf des Abends formierten sich erneut Personen, von denen 21 im Bereich des Marktplatzes angehalten wurden und ihre Personalien angeben mussten. Eine Person leistete laut Angaben der Polizei dabei Widerstand.
In Bruchsal wollten 40 Personen im Bereich des Rathauses einen Aufzug durchführen. Die Veranstaltung wurde von der örtlichen Versammlungsbehörde aufgelöst. Als der Menschenzug von der Polizei gestoppt wurde, überwanden einige Teilnehmer die von Einsatzkräften gebildete Absperrung. Als die Polizei die Identitäten klärte, leisteten zwei Personen Widerstand und kamen anschließend in Polizeigewahrsam.
Etwa 30 Personen wurden in Ettlingen von Polizeikräften angehalten, die einen Aufzug durchführen wollten. Teilweise erhoben die dort eingesetzten Beamten Personalien und erteilten Platzverweise. 18 Teilnehmer waren es gegen 18.30 Uhr bei einem Aufmarsch in Malsch im Kreis Karlsruhe, der im Bereich der Adler-/Beethovenstraße angehalten wurde. Auch hier unterband die Polizei das weitere Vorgehen und nahm den mutmaßlichen Verantwortlichen vorläufig fest. Der hatte nach Angaben der Beamten zuvor über ein soziales Netzwerk zur Versammlung aufgerufen.
Das Polizeipräsidium Karlsruhe weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits die bloße Teilnahme an einer als „Spaziergang“ deklarierten verbotenen Versammlung zu einer Anzeige führen kann.