Baden-Württemberg: Gericht kippt 2G-Regelung im Einzelhandel
Baden-Württemberg (pm/msc) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit. Gleichzeitig hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium die Quarantäneregeln angepasst. Diese Änderungen treten am morgigen Mittwoch in Kraft.
Mit dem Gerichtsbeschluss des VGH geht einher, dass im Einzelhandel wieder die 3G-Regelung gilt. Neben Geimpften und Genesenen dürfen also auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen gehen.
Geklagt hatte eine Frau aus dem Ortenaukreis. Sie betreibt ein Schreibwarengeschäft und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung rechne und die daher keinen 2 G-Beschränkungen unterlägen. Das Einfrieren der Alarmstufe II sei mit den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unvereinbar.
Neue Quarantäneregeln
Das Land hat außerdem bekanntgegeben, dass sich die Quarantäneregelung ab morgen ändert. Wie bislang schon ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder genesen beziehungsweise aufgefrischt sind. Künftig gelten nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.
Verschärfung der Maskenpflicht im ÖPNV
Angesichts der stark ansteigenden Inzidenzen durch die Omikron-Variante soll es auch im öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg zukünftig erneut eine FFP2-Maskenpflicht
geben. Dies habe der Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt, erklärt der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Die Regelung soll in der neuen Corona-Landesverordnung verankert werden, die voraussichtlich ab Ende dieser Woche in Kraft tritt.
Bild: Symbolbild