Ergebnis bei Tarifverhandlungen für Sozial- und Erziehungsdienste: Entlastungstage und Zulagen zur finanziellen Aufwertung
Region (pm/msc) Nach dreitägigen Verhandlungen über Entlastung und Aufwertung der Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten der Kommunen haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ein Ergebnis erzielt.
Demnach erhalten die Beschäftigten zunächst zwei Entlastungstage pauschal sowie die Option zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen in zwei weitere Entlastungstage. Zudem werden monatliche Zulagen je nach Berufsgruppe zwischen 130 Euro und 180 Euro gezahlt, um die Tätigkeiten im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste aufzuwerten.
„Wir mussten in dieser Runde wirklich jede Verbesserung der Arbeitsbedingungen hart erkämpfen. Gut, dass wir in Baden-Württemberg so stark und nachdrücklich gestreikt haben. So konnten wir auf der Zielgerade doch noch Entscheidendes durchsetzen: Spürbare Zulagen, die die sozialen Berufe weiter aufwerten. Eine deutlich verkürzte Stufenlaufzeit ab 2024, die vor allem den jüngeren Beschäftigten und Berufseinsteigerinnen über ihr Berufsleben wirklich ordentliche Einkommenszuwächse bringt. Und mit zwei zusätzlichen freien Tage für Regeneration endlich ein Einstieg in echte Entlastungsregelungen“, kommentiert der baden-württembergische ver.di Landesbezirksleiter Martin Gross das Ergebnis. Das seien zwar ordentliche Schritte, aber der 2009 begonnene Weg der Aufwertung sei damit noch nicht zu Ende, betont er weiter. „Es bleibt unverständlich, warum die Kommunen trotz Überschüssen und ordentlichen Steuerprognosen so lange auf Konfrontationskurs waren und weitere dringend notwendige Verbesserungen verweigert haben.“
Im Einzelnen sieht das Verhandlungsergebnis neben den „Zwei-plus-zwei“-Entlastungstagen eine monatliche Zulage für Erzieherinnen und Erzieher von 130 Euro vor, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bekommen 180 Euro mehr. Dazu kommen im Einigungspaket zahlreiche Verbesserungen, die zu einer höheren Eingruppierung führen. Erstmalig wird zudem eine Zulage für die Praxisanleitung in Höhe von 70 Euro gewährt. Die Auszubildenden der Heilerziehungspflege erhalten zum ersten Mal eine tarifliche Ausbildungsvergütung. Darüber hinaus werden die Stufenlaufzeiten wieder an die allgemeinen Tabellen im öffentlichen Dienst angepasst, so dass schnellere Stufenaufstiege erfolgen und Entwicklungsmöglichkeiten wiederhergestellt werden.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026.