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Nur noch gekennzeichnete Winterreifen erlaubt

Ab Oktober sind laut Gesetz nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit sogenanntem Alpine-Symbol erlaubt. Ältere Modelle, in der Regel bis 2017 hergestellt, sind nicht mehr ausreichend. Diese sind meist daran erkennbar, dass sie lediglich die M + S, Matsch und Schnee-Kennzeichnung aufweisen. Nicht aber den stilisierten Berg mit Schneeflocke. Bei Nutzung überholter Reifenmodelle ist eine Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg fällig. Sollten durch falsche Bereifung Verkehrsbehinderungen oder sogar Gefährdungen entstehen wird das Bußgeld noch teurer. Hierbei ist wichtig, dass es keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt, sondern dafür winterliche Verhältnisse vorherrschen müssen. Sprich Glatteis, Schnee, Schneematsch oder Reifglätte.

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