Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt

Karlsruhe (pol/yb) Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt: Dass dieser Satz keine Floskel ist, zeigt der aktuelle Fall der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, die gestern Abend einen 68-Jährigen im Hauptbahnhof Karlsruhe festgenommen hat.

Bei der Kontrolle des Mannes wurde festgestellt, dass er wegen Erschleichen von Leistungen, von der Staatsanwaltschaft Baden-Baden per Haftbefehl gesucht wurde. Er wurde zuvor, zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Da der Mann die Strafe nicht bezahlen konnte, muss er die nächsten 40 Tage in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe verbringen.

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