Suspendierter Anstaltsleiter wegen Dienstvergehen erneut in Kritik
Bruchsal/Karlsruhe (pm/yb) Monate nach dem Hungertod eines Häftlings in Bruchsaler Einzelhaft sind neue Vorwürfe zur früheren Amtsführung des suspendierten Anstaltsleiters bekannt geworden.
Nach einem Urteil des Karlsruher Landgerichts aus dem Jahr 2005, das der Deutschen Presse- Agentur vorliegt, waren während der Amtszeit des JVA-Chefs unerlaubt zahlreiche Briefe eines Häftlings geöffnet worden. Der Gefangene hatte wegen Verletzung der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes das Land verklagt. Ihm war daraufhin 600 Euro Entschädigung zugesprochen worden.
In dem Urteil sprechen die Richter von „wiederholter, hartnäckiger Rechtsverletzung“. Gegen den seit August suspendierten Chef der JVA wird im Zusammenhang mit dem Tod des Häftlings aus Burkina Faso wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Der Mann war verhungert. Die letzten Monate seiner Einzelhaft waren nicht wie vorgeschrieben vom Justizministerium genehmigt worden. Zugleich kamen in den vergangenen Monaten immer neue Vorwürfe wegen schon länger zurückliegender angeblicher Dienstvergehen des Gefängnisdirektors auf. Unter anderem hatte ein Gefangener erfolgreich gegen Nacktdurchsuchungen geklagt, woraufhin die Praxis unterbunden wurde. Außerdem hatte der Leiter 2009 einen Neujahrsgruß verschickt mit einem Zitat der umstrittenen Rockband Böhse Onkelz – angeblich ohne die Herkunft des Zitates zu kennen. Wann die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung abgeschlossen sind, war noch unklar. Gegen eine Anstaltsärztin wird wegen des gleichen Vorwurfes ermittelt.