Karlsruhe

Stadt Karlsruhe erlässt 6-monatiges Straßenprostitutionsverbot

Die Stadt Karlsruhe hat jetzt ein befristetes Verbot der Straßenprostitution erlassen. Ab Freitag, dem 21. März, gilt ein sechs Monate befristetes Verbot der Straßenprostitution. Die Allgemeinverfügung, die auf dem Prostituiertenschutzgesetz basiert, folgt den Ergebnissen von Ermittlungen im Januar 2025, bei denen sieben Haftbefehle gegen Verdächtige im Zusammenhang mit internationalem Menschenhandel und Zwangsprostitution vollzogen wurden. Oberbürgermeister Dr. Mentrup betonte, dass das Verbot aufgrund konkreter Belege für kriminelle Strukturen zum Nachteil von Prostituierten gerechtfertigt sei. Fachberatungsstellen bieten den Betroffenen Unterstützung an, und Polizei sowie der Kommunale Ordnungsdienst werden die Maßnahme kontrollieren.

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