Tankstellenbetreiber darf nachts weiterhin Alkohol verkaufen

Bruchsal/Mannheim (pm/yb) Heute hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden, dass ein Tankstellenbetreiber in Bruchsal auch nachts weiterhin Alkohol verkaufen darf.

Das Alkohol-Verkaufsverbot zwischen 22 und 5 Uhr morgens gilt für den Bruchsaler Betreiber nicht, weil es in diesem Fall keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Bruchsaler Tankstelle ist somit ein Sonderfall. Der Betreiber hat seit über 20 Jahren eine Gaststätten-Erlaubnis, für einen Imbiss, der in den Verkaufsshop der Tankstelle integriert ist. In der Erlaubnis gibt es keine zeitliche Einschränkung, so der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Nur die Regierung könnte durch eine neue Regelung oder Gesetz das Verkaufsverbot auf Tankstellen mit Gaststätten-Genehmigung ausweiten. Das Verwaltungsgericht Mannheim bestätigten mit ihrem Urteil eine Entscheidung der Karlsruher Verwaltungsrichter und wiesen damit die Berufung der Stadt Bruchsal zurück. Bruchsal kann nun innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Ein Tankstellenbetreiber in Bruchsal darf nachts weiterhin Alkohol verkaufen, so der Gerichtsbeschluss. Richtige Entscheidung?

Posted by Baden TV GmbH on Mittwoch, 25. März 2015

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