NSU-Zeugin stirbt - Lungenembolie ist Todesursache

Kraichtal/Karlsruhe/Stuttgart (pol/yb) Nach dem Tod einer 20 Jahre alten Frau, die als Zeugin vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtages ausgesagt hatte, ermitteln die Staatsanwaltschaft wie auch Beamte der Kripo des Karlsruhe. 

Am Samstagabend war sie gegen 18.25 Uhr in ihrer Wohnung in Kraichtal im nördlichen Landkreis Karlsruhe von ihrem Lebensgefährten krampfend aufgefunden worden. Der alarmierte Notarzt leitete noch vor Ort sofortige Reanimierungsmaßnahmen ein, die während des Transportes und anschließend auch in einer Heilbronner Klinik fortgesetzt wurden. Letztlich konnte das Leben der jungen Frau aber nicht gerettet werden.

Da die Todesursache unklar ist, wurde gestern durch das Amtsgericht Heilbronn eine Obduktion angeordnet. Diese wurde noch am Sonntagabend am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universität Heidelberg durchgeführt. Über das vorläufige Ergebnis wird umgehend nachberichtet.
Update 10 Uhr:Nach dem vorläufigen Ergebnis der am Sonntagabend am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin der Universität Heidelberg durchgeführten Obduktion ist die 20 Jahre alte Frau aus Kraichtal an den Folgen einer Lungenembolie verstorben.Den Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kripo zufolge hatte die junge Frau am Dienstag, dem 24. März, in den Nachmittagsstunden auf dem Vereinsgelände eines Motocross-Sportvereins in Odenheim beim Training mit einer 250-ccm-Maschine einen leichten Unfall. Offenbar nach einem Fahrfehler war sie bei geringer Geschwindigkeit mit dem Geländemotorrad ihres Lebensgefährten zu Fall gekommen und hatte sich eine Prellung im Knie zugezogen. Eine polizeiliche Aufnahme des Geschehens erfolgte nicht.

Am Dienstagabend suchte die 20-Jährige ein Krankenhaus auf und ließ  sich hier ambulant versorgen. Zwei Tage später stellte sie sich ihrem Hausarzt vor. Beide Male wurde durch die Ärzte Thrombosevorsorge betrieben.

Dennoch dürfte sich aus dem unfallbedingten Hämatom im Knie ein Thrombus gelöst und letztlich die Embolie verursacht haben. Anzeichen für eine wie auch immer geartete Fremdeinwirkung haben sich bei der Obduktion nicht ergeben.

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