Anklage wegen Steuerhinterziehung im Bierskandal
Mannheim (pm/che) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat beim Landgericht Anklage wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung erhoben. Die 15 Fälle beziehen sich auf ein Gesamtvolumen von mehr als zwölf Millionen Euro. Auch eine ehemalige Brauerei bei Karlsruhe war an dem Bierskandal beteiligt.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Mannheim – Wirtschaftsstrafkammer – Anklage gegen fünf Angeschuldigte wegen des Verdachts der Beihilfe zur Hinterziehung von französischer Verbrauchsteuer in 15 Fällen erhoben.
In der Anklage wird den Angeschuldigten aus Frankreich und Deutschland Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt mehr als 12 Mio. Euro vorgeworfen. Diese sollen sich 2012 zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig Steuern mit dem rechtswidrigen Handel von Bier zu verkürzen. Dazu sollen sie fälschlich vorgegeben haben, dass sie das von drei in Frankreich ansässigen Firmen bezogene Bier in einem Steuerlager einer Brauerei in der Nähe von Karlsruhe einlagerten und im Steueraussetzungsverfahren in der EU weiterverkauften. Tatsächlich gelangten die 70 Mio. Liter an Bier nie nach Deutschland, sondern wurden auf dem Schwarzmarkt in Großbritannien verkauft. Zwei ehemalige Geschäftsführer der Brauerei befinden sich unter den Angeschuldigten.
Ein Angeschuldigter, der als faktischer Geschäftsführer der Brauerei bei Karlsruhe fungiert haben soll, befindet sich noch in Untersuchungshaft. Der Hauptbeschuldigte verbüßt zur Zeit eine mehrjährige Freiheitsstrafe aufgrund einer Verurteilung durch das Landgericht Mannheim wegen gleich gelagerter Steuerstraftaten.
Die erfolgreiche Bearbeitung des Verfahrens war nur aufgrund guter Zusammenarbeit von Zollfahndungsämter mehrerer europäischer Staaten und Koordinierung durch Eurojust in Den Haag möglich.