Gutachten: Psychopharmaka hätten Hungertod verhindern können

Karlsruhe/Bruchsal (pm/yb) Der Hungertod eines Häftlings vor zehn Monaten im Gefängnis Bruchsal wäre nach Angaben der Staatsanwaltschaft vermeidbar gewesen.

Ein nervenfachliches Gutachten komme zum Schluss, dass bei dem 33 Jahre alten Mann aus dem afrikanischen Burkina Faso eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit vorlag. Heißt: Die Entscheidung, sich nicht mehr ausreichend zu ernähren, habe er in diesem Sinne nicht aus freiem Willen getroffen, sondern sie sei dieser Störung geschuldet gewesen. Der Sachverständige sei der Auffassung, so die Staatsanwaltschaft weiter, dass der Tod „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ durch eine – zur Not zwangsweise – Gabe von Psychopharmaka hätte verhindert werden können. Ob die Anstaltsleitung den Tod hätte vorhersehen können, kläre das Gutachten nicht. Den Beschuldigten werde nun die Gelegenheit gegeben, zum Gutachten Stellung zu nehmen. Der Gefangene war in Einzelhaft gestorben.

Wie das Justizministerium gestern mitteilte, werde das Gutachten parallel zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft „eingehend“ analysiert. Näheres wurde nicht mitgeteilt. „Die gutachterlichen Erkenntnisse werden uns helfen, alles dafür zu tun, dass sich ein solcher schrecklicher Vorfall nicht wiederholen wird“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger.

Update 12.30 Uhr: „Klar ist und dies betont auch die Staatsanwaltschaft: Das Gutachten mit seinen medizinischen Bewertungen sagt noch nichts über die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten aus. Hier müssen wir die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten. Insbesondere die wesentliche Frage, ob und inwiefern der Tod des Gefangenen vorhersehbar war, ist Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen. Gerade mit Blick auf die Unschuldsvermutung sollten wir uns mit vorschnellen Bewertungen zurückhalten“. so Stickelberger in seiner heutigen zusätzlichen Stellungnahme zu dem Todesfall in Bruchsal.

 

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