Haftstrafe für Trunkenheitsfahrer

Karlsruhe (mp) Im Verfahren um den Unfalltod eines 27-jährigen Zeitungsausträgers hat das Gericht gegen den 35-jährigen Unfallfahrer eine Gefängnisstrafe von 21 Monaten ohne Bewährung ausgesprochen. Vor einem Jahr, hatte der betrunkene Autofahrer in Weingarten einen jungen Mann bei einem Unfall getötet.

Die Richterin begründete ihr Urteil mit der Aussage, dass der schwerwiegendste Vorwurf nicht die Trunkenheitsfahrt sei. Viel mehr sei es die Tatsache, dass der 35 Jahre alte Handwerker  nach dem Unfall nicht angehalten habe. Wäre das der Fall gewesen, könnte das Unfallopfer heute noch leben, so das Gericht. Zum Hintergrund: Der 27-jährige Zeitungsausträger war nach dem Unfall drei Kilometer weit mitgeschleift worden und wurde tot am Straßenrand gefunden.

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