Landeskirche verteidigt Kirchenasyl in Pforzheim

Karlsruhe/Pforzheim (pm/yb) Die badische Landeskirche hat das Kirchenasyl für einen jesidischen Flüchtling in Pforzheim-Büchenbronn verteidigt. Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh erklärte heute vor dem Landeskirchenrat in Karlsruhe:

„Das Kirchenasyl findet nicht in einem rechtsfreien Raum statt und stellt den  Rechtsstaat nicht in Frage“, so Cornelius-Bundschuh. Es sei vielmehr die letzte Möglichkeit, einem Flüchtling beizustehen, wenn ihm bei seiner Abschiebung Menschenrechtsverletzungen oder ganz besondere Härten drohten, sagte der Landesbischof. „Die Pfarrgemeinde Büchenbronn und die Leitung des Kirchenbezirkes Pforzheim haben sehr sorgfältig abgewogen, als sie in diesem speziellen Einzelfall Kirchenasyl gewährt haben“, betonte Cornelius-Bundschuh. In Baden komme es zudem nur in äußerst wenigen Fällen zum Kirchenasyl. Die Landeskirche stehe dabei in engem Kontakt mit staatlichen Stellen.

Der Landesbischof wies darauf hin, dass bei dem Flüchtling wegen einer Verletzung eine besondere medizinische Behandlung und ein entsprechender Betreuungsbedarf bestehe. Auch sei der Flüchtling bereits sehr integriert und auch seine engsten Familienangehörigen lebten in Pforzheim. „Da wäre es äußerst fraglich, ihn aus diesem Umfeld herauszureißen“, sagte Cornelius-Bundschuh.

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