Mordprozess: Angeklagter schweigt

Karlsruhe (dm) Am Karlsruher Landgericht hat heute der Prozess gegen einen Vietnamesen begonnen, der seine Frau getötet haben soll. Sie wird seit Juli 2014 vermisst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehemann heimtückischen Mord aus niederen Motiven vor.

Mord in der gemeinsamen Wohnung?

In der verlesenen Anklageschrift beschuldigt der Staatsanwalt den 45-Jähirgen Vietnamesen, er habe seine Frau getötet, weil sie sich scheiden lassen und mit den Kindern wegziehen wollte. Die Frau habe eine Affäre gehabt von der ihr Mann erfahren habe. Um eine Trennung von seinen Kindern zu vermeiden, habe der Vietnamese den Mord längere Zeit geplant. Seine Frau sei einfach verschwunden, so habe er es aussehen lassen wollen – und so habe er es auch seinen Kindern nach der Tat am 24. Juli 2014 erzählt. Nach einem lautstarken Streit habe er seine Frau in der gemeinsamen Wohnung umgebracht. Dann habe er die Leiche in einen Stoffkoffer gepackt und zunächst im Auto abgelegt. Wie der Mord genau passierte und wo die Leiche ist, weiß die Staatsanwaltschaft bis heute nicht.

Der Angeklagte lies über seinen Anwalt mitteilen, dass er unschuldig sei. Er wolle im Prozess nicht sprechen. Bei der Personalienfeststellung gab er als Lebensstand „verheiratet“ an.

Verfahrensfehler?

Der Anwalt des Beschuldigten verlas am Morgen eine Erklärung. Sein Mandant sei bei den Vernehmungen falsch über seine Rechte aufgeklärt worden. Zunächst sei er als Zeuge befragt worden, später als Beschuldigter. Die Aussagen aus den Zeugenbefragungen hätten nur nach seiner Zustimmung bei den weiteren Ermittlungen verwertet werden dürfen. Darüber sei er nicht korrekt aufgeklärt worden. Bei einer Befragung durch die Ermittlungsrichterin seien weder Dolmetscher noch Rechtsanwalt dabei gewesen.

Bewertet der Richter diese Vorgänge ähnlich wie der Rechtsanwalt, könnten viele der Indizien nicht in das Urteil einfließen. Das ließ der Anwalt heute durchblicken. Ein wichtiger Teil der Anschuldigungen fußt offenbar auf Zeugenaussagen des Angeklagten.

Noch ist unklar, wie sich diese möglichen Verfahrensfehler auf den Prozess auswirken.

Nach einer knappen halben Stunde wurde der Prozess unterbrochen. Er wird am Nachmittag mit der ersten Zeugenbefragung fortgesetzt.

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