Flüchtlinge aus Nordafrika werden nicht mehr auf die Landkreise verteilt

Stuttgart/Region (pm/yb) Die grün-rote Landesregierung erhöht den Druck auf Asylbewerber aus nordafrikanischen Staaten. Flüchtlinge aus Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten und Libyen werden nicht mehr an die Landkreise weitergeleitet, sondern bleiben in den Erstaufnahmen des Landes.

Die Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme hat in ihrer heutigen Sitzung ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, wie mit Flüchtlingen aus Nord-afrika umzugehen ist. Zunächst werden ab sofort keine Flüchtlinge aus Nordafrika mehr aus der Erstaufnahme an die Landkreise weitergeleitet. Dies gilt für Flüchtlinge aus Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten und Libyen. Derzeit befinden sich in den Unterkünften der Erstaufnahme in Baden-Württemberg rund 730 Menschen aus den genannten Ländern. Im Regelfall werden die Menschen nach Registrierung und Gesundheitsun-tersuchung an die Landkreise in die vorläufige Unterbringung weitergelei-tet. Dieses Verfahren wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, so dass die Nordafrikaner zunächst im Geltungsbereich des Landes in der Erst-aufnahme verbleiben. „In der Unterbringung durch das Land“, so Dr. Wolf-Dietrich Hammann, Leiter der Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme und Amtschef in Integrationsministerium, „können wir diese teilweise proble-matische Klientel besser im Blick behalten und entlasten zudem die Kommunen“. Zudem sollen auffällige Menschen aus Nordafrika an weni-gen Standorten im Land konzentriert werden.

Zu Beginn der ersten Sitzung der Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme im Jahr 2016 hatte die Projektgruppe Rückkehrmanagement im Innenmi-nisterium einen Vorschlag vorgelegt, wie künftig mit Flüchtlingen aus Nordafrika in der Erstaufnahme umgegangen werden soll. Die Lenkungs-gruppe stimmte dem Vorschlag zu. „Wenn wir erkennen, dass sich einzel-ne Flüchtlinge aus Nordafrika der Registrierung entziehen“, so Dr. Her-bert Zinell, Amtschef im Innenministerium, „werden wir das im Rahmen des Rechtsstaates mögliche tun. In diesem Fall handelt es sich um illega-len Aufenthalt, gegen den Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wer-den. Die Folge ist die Ausweisung.“

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