Land unterstützt barrierefreien ÖPNV
Baden-Württemberg (pm/an) Das Land BW stellt in diesem Jahr 100.000 Euro für Bürgerbusprojekte zur Verfügung. Das Programm ermöglicht unter anderem die Förderung von barrierefreien Fahrzeugen.
Der pauschale Förderbetrag für Neuanschaffungen von barrierefreien Fahrzeugen liegt 2016 bei 30.000 Euro für Niederflurbusse und bei 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse. Gebrauchtfahrzeuge können wie bisher mit 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch mit 15.000 Euro gefördert werden.
Unverändert fortgeführt wird die stark nachgefragte Kostenerstattung für den „Personenbeförderungsschein“. Die Fahrerinnen und Fahrer benötigen diesen, um ein Fahrzeug im Linienverkehr führen zu dürfen. Für den Schein und die dazugehörige Gesundheitsprüfung fallen Kosten zwischen 200 und 400 Euro pro Person an. Diese Ausgaben übernimmt bei ehrenamtlich tätigen Personen auf Antrag das Land in voller Höhe.
„Bürgerbusse leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum, soweit bislang kein Nahverkehrsangebot zur Verfügung stand. Den größten Nutzen bieten sie dann, wenn sie das vorhandene Netz sinnvoll ergänzen. Dies wollen wir mit unserer Förderung unterstützen“, sagt Minister Hermann.
Bürgerbusinitiativen und ähnliche Projekte können darüber hinaus nach wie vor Rat und Hilfe des Landes in Anspruch nehmen. Das Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg informiert mit einem Leitfaden und einer Internetseite zum Thema „Bürgerbusse“.