Verbesserung der Dopingbekämpfung

Stuttgart/ Karlsruhe (anb) Der Bundesrat hat sich gestern, 29. November, für eine verbesserte strafrechtliche Bekämpfung von Doping im Sport ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich für eine Gesetzesinitiative von Baden-Württemberg wonach sich SportlerInnen strafbar machen, wenn sie gedopt an einem Wettbewerb teilnehmen. So können die Sportler im Profibereich auch in den Fokus der Behörden rücken.

Sportler kaum zu belangen

Nach der aktuellen Rechtsprechung können Sportler bisher kaum belangt werden. Die Mittel des Strafrechts kommen hier kaum zum Tragen und wenn, dann erfolgt eine Sanktionierung nur über die Sportgerichtsbarkeit. Nicht nur die Einnahme von Dopingmitteln, sondern auch der Handel soll unter Strafe gestellt werden.

Sportler und Sportverbände haben in letzter Zeit vermehr eine verbesserte Dopingbekämpfung gefordert, vor allem im Strafrecht. Die Höchststrafe soll laut Gesetzentwurf von 3 auf 5 Jahre angehoben werden, auch soll eine Kronzeugenregelung soll laut Justizministerium eingeführt werden.

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