Fächerstadt muss Heilbronner Pflegeheim 19.000 Euro zahlen

Heilbronn/Karlsruhe (pm/amf) Die Stadt Karlsruhe muss einem Heilbronner Pflegeheim knapp 19.000 Euro zahlen. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn am Mittwoch. Der Träger des Pflegeheims hatte im Falle einer pflegebedürftigen, mittlerweile verstorbenen Türkin gegen die Fächerstadt Klage eingereicht. 

Die damals pflegebedürftige und mittellose Türkin war im Oktober 2014 in das Pflegeheim gezogen. Ihr hauptsächlich in Istanbul lebender Ehemann weigerte sich angesichts seiner knappen monatlichen Rente von 600 Euro, seine pflegebedürftige Frau finanziell zu unterstützen. Über den Sozialhilfe-Antrag der Frau entschied die Stadt Karlsruhe erst nach ihrem Tod im September 2015. Anschließend lehnte die Stadt es ab, dem Heimträger die ungedeckten Kosten von 19.000 Euro zu erstatten. Die Stadt argumentierte, dass es für den Ehemann möglich gewesen wäre, seine Eigentumswohnung in Istanbul mit einer Grundschuld zu belasten oder gar zu veräußern.

Das Sozialgericht in Heilbronn kam nun zum Entschluss, dass die Stadt Karlsruhe sich zu Unrecht geweigert habe, die ungedeckten Pflegeheimkosten zu begleichen. Mit dem Tod der Pflegebedürftigen sei ihr Anspruch auf Übernahme der Pflegeheimkosten auf den Heimträger übergegangen. Die Stadt hätte nach Auffassung des Gerichts die Sozialhilfe ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Ehemanns gewähren müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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