Atomkraftwerk Philippsburg: Fehlerhafte Kontrollen in 23 Fällen

Stuttgart/Karlsruhe (pm/amf) Die Anzahl fehlerhafter, zum Teil nur vorgetäuschter Kontrollen im Kernkraftwerk Philippsburg II ist größer als zunächst angenommen. Wie das Karlsruher Energieunternehmen EnBW am Montag mitteilte, sollen zwei Mitarbeiter einer externen Firma in insgesamt acht Fällen angegeben haben, Prüfungen durchgeführt zu haben –  in Wirklichkeit haben die protokollierten Prüfungen jedoch nie stattgefunden. Interne Untersuchungen der EnBW haben außerdem ans Licht geführt, dass in 15 weiteren Fällen Prüfungen an Messeinrichtungen zur radiologischen Überwachung zwar fachlich korrekt durchgeführt, der Ausführungstermin im Protokoll aber nicht korrekt vermerkt wurde. Auch hierfür sei nach Angaben der EnBW ein Mitarbeiter derselben externen Firma verantwortlich gewesen. 

Trotz der fehlerhaften Prüfungen seien die Anlagen in Philippsburg laut EnBW jederzeit in einem stabilen und sicheren Zustand gewesen. Deshalb habe zu keiner Zeit eine Gefährdung für Mensch und Umwelt bestanden. Zur Aufklärung der Vorkommnisse hat die EnBW eine Task Force ins Leben gerufen und nach eigenen Angaben bereits Sofortmaßnahmen eingeleitet, die eine Wiederholung von Versäumnissen bei den Kontrollen verhindern sollen.

Wie Baden-Württembergs Umweltministerium am Montag mitteilte, seien die vorgetäuschten Prüfungen in Philippsburg nach nationalem Recht nicht meldepflichtig gewesen. Landesumweltminister Franz Untersteller bezeichnete das als „Lücke im Regelwerk“, die man in Zukunft schließen wolle. „Wir haben in Biblis und Philippsburg bewusste Täuschungen bei notwendigen Prüfungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen. Streng formal muss davon nie jemand etwas erfahren. Das ist eine Lücke im Regelwerk, die wir schließen müssen“, sagte Untersteller am Montag. In einem Schreiben an die zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks drängt Untersteller darauf, die Kriterien zu verschärfen, die bei Störfällen und sonstigen Ereignissen in einer atomaren Anlage eine Meldepflicht an die Behörden auslösen. Die Meldepflicht sei vor allem deshalb wichtig, erläuterte Untersteller, weil eine förmliche Meldung auch die Bundesaufsicht erreiche und einen bundesweiten Informationsaustausch in Gang setze. Relevante Ereignisse würden aufgegriffen und die anderen Aufsichtsbehörden informiert. „Nur in einem solchen Prozess lässt sich sicherstellen, dass alle Beteiligten aus Fehlern lernen. Lernen und vermeiden, dass Fehler wiederholt werden, ist ein wesentlicher Bestandteil einer effektiven Anlagenaufsicht“, sagte der baden-württembergische Umweltminister.

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