Urteil im "Mord ohne Leiche"

Karlsruhe (dm) Im Mord ohne Leiche vor dem Karlsruher Landgericht ist der Angeklagte am Freitagvormittag schuldig gesprochen worden. Er muss wegen Totschlags für neun Jahre in Haft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau in der Nacht vom 23./24. Juli 2014 in der gemeinsamen Wohnung umgebracht habe. Die Leiche der Frau wurde bislang aber nicht gefunden. Der Angeklagte schwieg über den ganzen Prozess hinweg.

Ehestreit eskalierte

„Ihm ist irgendwann der Kragen geplatzt“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte Vietnamese habe mit ansehen müssen, wie seine Frau andere Männer gehabt, die Familie vernachlässigt und den Ehemann abfällig behandelt habe. Ein Streit zwischen den Eheleuten sei dann eskaliert.

Der Schuldspruch gründet stark auf die Aussagen eines ehemaligen Mitgefangenen des Mannes.  In der Untersuchungshaft hatte er sich dem Landsmann anvertraut. „Im Badezimmer ist die Sache eskaliert“, soll er gesagt haben.

Kein Lebenszeichen der Frau

Der Familienvater hatte seine Frau wenige Tage nach der Tat selbst vermisst gemeldet. Anders als üblich habe er sie nach ihrem Verschwinden aber nie versucht telefonisch zu erreichen. Außerdem habe er versucht hat Zeugen zu beeinflussen. Ein glaubhaftes Lebenszeichen der Frau gebe es auch nicht, so der Richter. Zeugen, die die Frau nach ihrem Verwschinden gesehen haben wollen, seien nicht glaubwürdig.Deshalb sei davon auszugehen, dass der Mann seine Frau umgebracht habe.

Staatsanwalt forderte 13 Jahre

Mordmerkmale sah das Gericht nicht, auch keine schuldmindernden Gründe. Dass der Mann aber über Monate hinweg Demütigungen seiner Frau habe ertragen müssen, lasse die Tat in einem anderen Licht erscheinen. Deshalb blieb das Gericht auch unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 13 Jahren.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte Freispruch gefordert. Er kündigte unmittelbar nach dem Urteilsspruch an, in Revision zu gehen. Die Polizei sei Lebenszeichen der Frau nicht schnell genug nachgegangen, kritisierte er heute. Für seinen Mandanten gelte die Regel „Im Zweifel für den Angeklagten“.

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