Zollamt warnt vor Onlinekauf

Karlsruhe (pm/rl) Das Hauptzollamt Karlsruhe warnt beim Online-Shopping vor dem Geschenkekauf aus dem nichteuropäischen Ausland. Da vermehrt vor Weihnachten bestellt wird, könnten auf vermeindliche Schnäppchen diverse Steuern und Zölle hinzukommen. 

Private Geschenksendungen mit einem Wert von bis zu 45 Euro sind generell abgabefrei. Bis zu einem Wert von 150 Euro sind die Waren immer noch zollfrei, allerdings wird dann eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Liegt der Wert über 150 Euro, wird Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Bei Waren wie Alkohol, Zigaretten oder Kaffee fallen zusätzliche Steuern an. Ein weiteres Problem ist häufig, dass bei Internetbestellungen Verbote und Beschränkungen vorliegen. Dazu gehören etwa Arzneimittel, deren Einfuhr durch Privatpersonen verboten ist. Da auch die Anfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten gestiegen ist, wächst die Zahl der Fälschungen. Das Zollamt beschlagnahmt Fälschungen und Plagiate und es drohen erhebliche Strafen von Seiten des Originalherstellers.

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