Versammlungsverbot war unzulässig
Karlsruhe (dm) Jetzt ist es amtlich: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Urteil im Streit um ein Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe für rechtskräftig erklärt. Die Stadt hatte im Vorfeld der Castor-Transporte im Februar 2011 eine Allgemeinverfügung ausgesprochen und darin ein Versammlungsverbot für 48 Stunden entlang der Transportstrecke erlassen. Dieses Verbot hat der Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Es hätte nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen, urteilten die Richter. Ein solcher sei jedoch nicht erkennbar gewesen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht die Klage eines Demonstranten gegen die Stadt noch abgewiesen und das Versammlungsverbot bestätigt.
Die Stadt Karlsruhe hatte nach dem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichtshofes vom 6.11.13 angekündigt Rechtsmittel zu prüfen. Nach einer Mitteilung des Gerichtes ist ds Urteil aber nun rechtskräftig.