Karlsruhe (pm/ms) Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag entschieden die rechtsextreme Partei NPD nicht zu verbieten. Es gebe zwar Anhaltspunkte, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolge, allerdings ohne Aussichten auf Erfolg. Das sei entscheidend aus Sicht der Karlsruher Richter.
Mit der Entscheidung wies das Gericht den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab. Laut Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fehle es momentan an konkreten Anhaltspunkten, dass das Handeln der NPD zum Erfolg führe. Die Partei ist in Deutschland in keinem Landtag mehr vertreten und hat daher momentan kaum Bedeutung. Es ist nun das zweite Mal, dass der Versuch gegen die rechtsextreme Partei ein Verbot zu erwirken, scheiterte. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt.
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