Vogelgrippe im Südwesten: Landwirtschaftsministerium beschließt Fünf-Punkte-Plan
Stuttgart/Karlsruhe (pm/amf) Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat als Reaktion auf die Vogelgrippe-Fälle in Baden-Württemberg einen Fünf-Punkte-Plan beschlossen, um für künftige Fälle besser gerüstet zu sein. Das gab das Ministerium unter Leitung von Minister Peter Hauk (CDU) heute bekannt. Zugleich teilte das Ministerium mit, dass die am gestrigen Donnerstag offiziell abgelaufene Anordnung einer landesweiten Stallpflicht für Geflügel nicht verlängert wird – dafür besteht nach Einschätzung des Ministeriums keine Veranlassung mehr.
„Die Experten sehen in Baden-Württemberg derzeit keine Notwendigkeit zur weiteren vorbeugenden Aufstallung von Geflügel“, sagte Landwirtschaftsminister Hauk am Freitag in Stuttgart. Der letzte Vogelgrippe-Befund bei einem Wildvogel im Land sei am 22. Februar 2017 festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut stufe unter diesen Voraussetzungen in seiner aktuellen Bewertung das Eintragsrisiko in Geflügelbestände als gering ein. Bundes- und europaweit entspanne sich die Lage.
In Deutschland gab es bis zum 20. April 2017 insgesamt 91 Ausbrüche der Geflügelpest bei Nutzgeflügel und 15 Ausbrüche bei Vögeln in Zoo und Wildparks. Nach Schätzungen des Zentralverbands der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) sollen die wirtschaftlichen Schäden beim Nutzgeflügel bei ungefähr 40 Millionen Euro liegen.
Fünf-Punkte-Plan
Aus den Vogelgrippe-Fällen der vergangenen Monate habe das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium im Austausch mit meheren Tierschutzexperten die „richtigen Schlussfolgerungen“ gezogen. „Mit einem Fünf-Punkte-Plan wollen wir uns im Land auf künftige derartige Situationen vorbereiten“, so Minister Hauk. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:
- Biosicherheitsmaßnahmen als zentrales Element
„Die Veterinärverwaltung und die Task Force Tierseuchenbekämpfung in Baden-Württemberg haben bereits damit begonnen, die Konzepte zur Biosicherheit näher zu analysieren. Zur Vorbereitung auf künftige Geflügelpestgeschehen werden Biosicherheitsmaßnahmen vor allem in größeren Putenhaltungen im Land überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt. Denn gerade dort können bei einem Ausbruch der Geflügelpest enorme wirtschaftliche Schäden entstehen, wie sich in anderen Regionen gezeigt hat“, so Hauk. - Task Force erarbeitet Empfehlungen und übernimmt Beratung
Mit der Task Force Tierseuchenbekämpfung verfüge Baden-Württemberg im Veterinärbereich über eine schlagkräftige Einheit, die sich beim aktuellen Vogelgrippegeschehen erneut bewährt und die zuständigen Verwaltungen fachlich und personell unterstützt habe. Ein wesentlicher Schwerpunkt der künftigen Arbeit der Task Force werde die Situationsbewertung und Weiterentwicklung der vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen sein. - Monitoring wird verstärkt fortgesetzt
Auch werde im Land das Wildvogelmonitoring weiterhin verstärkt fortgesetzt. So seien in den vergangenen Monaten insgesamt über 1.700 eingesandte Wildvogel-Proben auf das Vogelgrippe-Virus untersucht worden. - Bessere Regelungen für Kleinst- und Rassegeflügelhalter
Es gehe um Empfehlungen und Leitlinien zur Einrichtung von Schutzvorrichtungen in den Ausläufen, damit die Tiere auch im Falle einer Aufstallung die Möglichkeit zum Auslauf ins Freie oder bei Wassergeflügel eine Bademöglichkeit hätten. - Anpassung der Vermarktungsregelungen für Eier
Den Nutzgeflügelhaltern müssten ausreichende Planungs- und Vermarktungssicherheit geboten werden. Die Regelungen zur Zwölf-Wochen-Frist, wonach Freilandeier nach einer dreimonatigen Aufstallungsdauer der Hühner nicht mehr als solche vermarktet werden können, müssten an die Erfordernisse der Tiergesundheit angepasst werden. „Wir brauchen kein starres Festklammern an Wochen oder Tagen. Wir brauchen tragfähige Lösungen, die sich auch in der Praxis umsetzen lassen“, so Peter Hauk.
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