Aller Proteste zum Trotz: Landtag beschließt neue Studiengebühren

Stuttgart/Karlsruhe (pm/amf) Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Einführung von Studiengebühren für Studenten aus dem nichteuropäischen Ausland und Studierende, die ein Zweitstudium absolvieren, heute beschlossen. Die Regelungen gelten ab dem kommenden Wintersemester. Internationale Studierende, deren Heimatländer nicht zur Europäischen Union gehören, müssen für ein Studium in Baden-Württemberg pro Semester künftig 1.500 Euro zahlen, von denen 300 Euro direkt an die jeweilige Hochschule fließen.

Ausgenommen von der heute beschlossenen Gebührenpflicht sind Studierende, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Asylsuchende, die entweder schon anerkannt sind oder bei denen die Anerkennung aufgrund der jeweiligen Herkunftsländer mit hohem Grad wahrscheinlich ist. Darüber hinaus werden Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen Kurzaufenthalt nach Baden-Württemberg kommen, ebenso von den Gebühren ausgenommen, wie Teilnehmende an Erasmus-Programmen.

Für das Zweitstudium werden ab dem Wintersemester 2017/18 650 Euro fällig. Das Erststudium, einschließlich eines Bachelor- und eines Masterabschlusses, bleibt gebührenfrei. Studierende, die für ihren Berufswunsch zwingend zwei Fächer studieren müssen, wie beispielsweise in der Kieferchirurgie, sind ebenfalls von den Gebühren befreit.

Kritik an neuen Gebühren

Zahlreiche Studierendenwerke und -verbände im Land kritisieren die neuen Gebühren und hatten im Vorfeld der Entscheidung zu mehreren Demonstrationen aufgerufen – wie jüngst am vergangenen Samstag in der Karlsruher Innenstadt.

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