Land kämpft um millionenschwere Rückzahlung
Karlsruhe/Stuttgart/Zürich (pm/pas) Heute beginnt das juristische Nachspiel des EnBW-Deals aus dem Jahr 2010: Vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Zürich geht es für das Land Baden-Würrtemberg um richtig viel Geld. Die Landesregierung möchte vom französischen Verkäufer EdF 834 Millionen des Kaufpreises von 4,7 Milliarden Euro zurück. Doch der sieht sich im Recht und hat seinerseits gegen das Land geklagt.
Hintergrund der Klage sind Mauscheleien, die zwischen dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den EdF-Verantwortlichen im Vorfeld des Aktienrückkaufs gelaufen sein sollen. Der Staatsgerichtshof hatte den EnBW-Deal bereits vor einigen Monaten als verfassungswidrig eingestuft, da Mappus das Parlament übergangen hatte. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Mappus wegen Untreue.
BaWü will 834 Millionen, EdF 20
In Zürich geht es ab heute einerseits um die Frage, ob der Kaufpreis für das EnBW-Aktienpaket angemessen war – andererseits aber auch darum, ob das Land durch seine Klage dem französischen Staatskonzern geschadet hat. EdF fordert eine Entschädigung von 20 Millionen Euro.
Grundlage der Klage des Landes Baden-Würrtemberg ist ein Gutachten, das der Wirtschaftsprüfer Martin Jonas erstellt hat. Er kam zu dem Schluss, dass 834 Millionen Euro zuviel für das Aktienpaket hingeblättert wurden. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt diese Sichtweise. Angesetzt ist die Verhandlung auf fünf Tage.