2. Rheinbrücke: Gemeinderat entscheidet über Klage
Karlsruhe (pm/da) Der Gemeinderat entscheidet heute darüber, ob die Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der 2. Rheinbrücke Klage erhebt. Wie die Stadt Karlsruhe mitteilte, hätte eine Klage nach Einschätzung des Bürgermeisteramts Erfolg: Unter anderem seien alternative Standorte für die 2. Rheinbrücke zu wenig berücksichtig worden.
In seiner Sitzung vom 26. September hatte der Gemeinderat das Bürgermeisteramt damit beauftragt, zu prüfen, ob eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Erfolg hätte. Nach Einschätzung des beauftragten Rechtsanwalts Dr. Armin Wirsing ist das der Fall: So liegt die geplante Brücke in einem Gebiet, in denen geschützte Tierarten leben. Aus artenschutzrechtlichen Gründen werde der Bau deshalb auf unüberwindliche Hindernisse stoßen und sei deshalb nicht realisierbar, so Wirsing. Zudem fehle in dem Planfeststellungbeschluss eine rechtlich durchsetzbare Vorlage, die es erlaubt, gleichzeitig mit dem Bau die B36 an die künftige Brücke anzubinden. Das wäre nach Ansicht des Gemeinderats aber dringend notwenig, um die angespannte Verkehrssituation zu beruhigen. Laut Rechtsanwalt Dr. Armin Wirsing ist die Stadt klageberechtigt, weil sie als Grundstückseigentümerin von den Bauplänen betroffen ist. In seiner Sitzung stimmt der Gemeinderat heute darüber ab, ob er das Bürgermeisteramt damit beauftragt, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der 2. Rheinbrücke zu erheben.
Insgesamt stehen 39 Tagesordnungspunkte auf dem Programm
Daneben steht auf der heutigen Gemeinderatssitzung noch eine weitere Abstimmung über eine Klage an: Die Mitglieder entscheiden darüber, ob sie dagegen klagen, dass der Betrieb des Sandkorn-Theaters fortgesetzt wird. Aus den Reihen der CDU-Fraktion kommen außerdem Anträge zu Gesprächen mit dem islamischen Dachverband Ditib über den geplanten Bau einer Moschee in der Karlsruher Oststadt. Insgesamt stehen 39 Punkte auf der Tagesordnung.