Diskussion um Asylunterkunft in Steinegg nimmt Fahrt auf
Enzkreis (anb) In der anhaltenden Diskussion über die vom Enzkreis geplante Unterbringung von 50 Flüchtlingen im ehemaligen Altenpflegeheim Steinegg, Gemeinde Neuhausen, drängt das Landratsamt jetzt auf Fortschritte. „Nachdem unsere Pläne seit Wochen vor Ort sehr intensiv diskutiert werden und sich inzwischen der Bürgerverein gegründet hat, setzen wir ein Zeichen für einen möglichen Kompromiss“, erklärt Landratsstellvertreter Wolfgang Herz.
Idee: „50 minus x“
Die Eckpunkte einer von der Kreisverwaltung für möglich gehaltenen Lösung unter der Überschrift „50 minus x“ sehen wie folgt aus:
Erstens plant der Enzkreis weiterhin eine Unterkunft für Asylbewerber im Rahmen der vorläufigen Unterbringung, d.h. die Aufnahme von Flüchtlingen nach deren Verteilung durch die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe.
Zum Zweiten wird die Belegung auf eine Zahl von jahresdurchschnittlich 35 Personen reduziert bei einer absoluten Obergrenze von 50 Personen.
Weiter ist für den Enzkreis der Erwerb des Gebäudes nicht zwingend, wenn ein langfristiger Mietvertrag (15 Jahre) abgeschlossen werden kann.
Und viertens ist der Bürgerverein herzlich eingeladen, sich bei der Betreuung und Integration der Flüchtlinge zu engagieren.
Reduzierte Belegung könne helfen
„Die aktuelle und prognostizierte Zugangssituation bei Flüchtlingen erfordert eine zügige Entscheidung“, betont Herz. Eine um 30 Prozent reduzierte Belegung, so hofft man im Landratsamt, könne einerseits die Besorgnisse vor Ort deutlich abmildern, andererseits einen wichtigen Beitrag zur Verpflichtung des Kreises bei der Aufnahme von Flüchtlingen leisten.
Das Gebäude in Steinegg ist nach Auffassung des Landratsamts für die Unterbringung unter Anwendung der neuen gesetzlichen Standards im Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes (FlüAG) sehr gut geeignet, auch für Integrations- und Betreuungsangebote.
Absage an Bürgerverein
Eine klare Absage erteilt das Landratsamt bisher bekannt gewordenen Plänen des Bürgervereins für die Aufnahme von lediglich 20 Flüchtlingen in Form der Anschlussunterbringung, wie sie nach Abschluss der Asylverfahren oder der Erteilung von Aufenthaltstiteln stattfindet. „Diese Art der Unterbringung ist Sache der Gemeinden; für uns zählt allein ein akzeptables Angebot von Plätzen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung“, erklärt Wolfgang Herz.
Im Übrigen sei die Verantwortung des Kreises für die Flüchtlingsunterbringung nicht teilbar. Der Betrieb einer Unterkunft in privater oder Vereinsregie oder gar ein Mitspracherecht des Vereins, sollte dieser in den Besitz des Gebäudes gelangen, sowie die zusätzliche Nutzung durch Dritte ist für Wolfgang Herz nicht zu machen.
Bewegungsspielraum sieht Herz bei der Frage Kauf oder Miete: „Wir bestehen nicht auf einem Erwerb des Gebäudes. Die bisher mit der Kirchengemeinde verabredete Nutzung könnte bei Zustimmung der zuständigen Gremien auch mietweise geschehen, wenn wir eine entsprechende Laufzeit vereinbaren.“
Herz macht auch klar, dass dem Handeln der Gemeinde Neuhausen rechtliche Grenzen gesetzt sind. Das FlüAG begründe die Verpflichtung der Gemeinde bei der Beschaffung von Gebäuden und Grundstücken mitzuwirken, eine gegenteilige Verhaltensweise sei nicht hinnehmbar. Gleichwohl setzt der Vizelandrat auf Gemeinsamkeit: „Selbstverständlich wäre uns auch die Gemeinde als Vermieter willkommen, falls sich der Gemeinderat zur Übernahme des Gebäudes entschließen sollte.“