Landwirte können Dürrehilfe beantragen

Rastatt (pm/vg) Ab dem 2. November startet das Antragsverfahren für die Dürrehilfe 2018. Das berichtet das Landwirtschaftsamt Rastatt.

Bereits am 1. November tritt die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Bewältigung der Schäden infolge der Dürreperiode im Sommer in Kraft. Betroffene landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz im Landkreis Rastatt oder Stadtkreis Baden-Baden können demnach die Dürrehilfe wegen der Trockenschäden beim Landwirtschaftsamt beantragen. Dasselbe gilt auch für Betriebe des Gartenbaus inklusive Obst- und Weinbaubetriebe.

Welche Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses gelten, sowie alle nötigen Unterlagen finden betroffene Landwirte beim Amt. Anträge können bis 30. November eingereicht werden. „Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz strebt eine Bewilligung und Auszahlung der Dürrehilfen im ersten Quartal 2019 an“, so die Mitteilung weiter.

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