Jetzt gibt es "Knöllchen"
Karlsruhe-Durlach (pm/laho) Wer ab dem 14. Januar in Durlach auf dem Gehweg parkt, muss mit einem „Knöllchen“ über 20 Euro rechnen. Steht das Auto länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg, sind 30 Euro fällig.
Hintergrund: Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Gehwegparken verboten. Darauf wurde die Stadtverwaltung von den Landesbehörden immer wieder hingewiesen und hat in den letzten beiden Jahren in allen Stadtteilen die Parkgewohnheiten überprüft. Künftig gilt: Ausnahmen vom illegalen Gehwegparken gibt es nur, wo eine Markierung oder eine Beschilderung explizit das legale Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg erlauben.
Damit endet die bisher teils tolerierte Praxis in der Fächerstadt. Auf dem Gehweg parken hat aber nicht immer ein Nachsehen. Legal ist das Gehweg parken unter folgenden Bedingungen: Wo auf der Straße einseitig geparkt wird, darf auf der gegenüberliegenden Seite nur geparkt werden, wenn die verbleibende Fahrgasse 3,10 Meter beträgt. Diese Breite benötigen die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und auch die Müllabfuhr für die Anfahrbarkeit der Straßenabschnitte.