Weitere Lockerungen der Corona-Verordnung ab 11. Mai

Baden-Württemberg (pm/snt) Das Land Baden-Württemberg hat heute eine neue Verordnung erlassen. Demnach sollen ab dem 11. Mai weitere Lockerungen der Corona-Verordnung gelten. Unter anderem gibt es Eleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.

„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Trotz Lockerungen ruft das Land auf, sich weiterhin verantwortungsvoll zu verhalten denn wie Ministerpräsident Kretschmann sagt „ Wir sind noch lange nicht durch“.

Die neuen Anordnungen in der Übersicht:

Kontaktbeschränkungen
Im Detail regelt die geänderte Verordnung, dass ab dem 11. Mai der Aufenthalt draußen nun auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen ist nun auch ein Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Breitensport und körpernahe Dienstleistungen
Ab dem 11. Mai können körpernahe Dienstleistungen, Sonnenstudios, Sportanlagen im Freien für Sportarten ohne Körperkontakt, Anlagen im Freien für Sport mit Tieren, Spielhallen und vergleichbare Vergnügungsstätten, Fahr- und Flugschulen, Sportboothäfen, Häfen und Flugsportplätze unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.

Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
Wie die Landesregierung mitteilt, wird das Sozialministerium voraussichtlich zum 18. Mai eine eigene Verordnung, mit der wieder mehr Besuche in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen ermöglicht werden, erlassen.

Gastronomie, Camping und Freizeitparks
Ab dem 18. Mai können auch Speisegaststätten im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze für Wohnwagen etc. (keine Zelte) wieder schrittweise öffnen, ebenso Freizeiteinrichtungen im Freien. Ausgenommen sind Freizeitparks sowie Beherbergungsbetriebe wie Hotels, die ab dem 29. Mai folgen können.

Nach Angaben der Landesregierung Baden-Württemberg werden nach Pfingsten weitere Lockerungen für Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen sowie Indoorsporthallen folgen.

 

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