Illegaler Welpenhandel aufgedeckt
Karlsruhe (pm) Wie die Stadt Karlsruhe heute mitteilt, konnte das Ordnungs- und Bürgeramt mit der Polizei Karlsruhe am Sonntag einen illegalen Welpenhandel aufdecken.
Auf die entsprechende Person wurde das Ordnungsamt Karlsruhe durch eine Tierschützerin hingewiesen. Danach habe die Person in der Vergangenheit regelmäßig über ein Internetportal Hundewelpen zum Verkauf angeboten. Nach Überprüfung des Hinweises bei den zuständigen Veterinären entstand der Verdacht auf einen illegalen Hundehandel. Daraufhin wurde ein Scheinkauf mit der Tierschützerin geplant.
Der angebliche Kauf sollte am Sonntag auf einem Parkplatz in Karlsruhe abgewickelt werden. Den Verkäufer reiste aus dem Raum Nürnberg an. Ihn erwarteten dann nicht nur die angebliche interessierte Frau, sondern auch die zuständige Amtstierärztin und Polizisten.
Bei der Kontrolle wurde im Auto des Verkäufers eine Box mit 4 Hundewelpen gefunden. Wasser und Futter war für die Tiere vorhanden. Aus den mitgeführten Papieren war nicht erkennbar, ob die Tiere in Polen oder der Slowakischen Republik geboren wurden. Die Heimtierpässe stammten aus der Slowakei, die Tiere hingegen waren mit einem polnischen Transponder gekennzeichnet. Den Tieren ging es augenscheinlich gut.
„Laut den Eintragungen in den Pässen wurden alle Tiere in Polen gegen die Tollwut geimpft, die klinische Gesundheit und die Transportfähigkeit waren jedoch lediglich durch einen niedergelassenen Tierarzt und nicht durch einen Amtstierarzt in Polen bestätigt worden“, teilte Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts Karlsruhe. Bei der Untersuchung der Welpen durch den zuständigen Amtstierarzt wurden keine tierseuchenrechtlich relevante Erkrankungen oder zu den Eintragungen in den Tierpässen unpassende Befunde festgestellt.
Der Verkäufer gab bei der Kontrolle insbesondere an, dass er regelmäßig Hundewelpen aus Polen an Interessenten in Deutschland verkaufe, was den Verdacht der Gewerbsmäßigkeit seines Hundehandels bestätigte. Die hierfür erforderlichen Dokumente konnte er jedoch nicht vorweisen, weshalb ihn jetzt ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro erwartet. Für den gewerbsmäßigen Handel mit Tieren muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen. Zudem muss bei der gewerblichen Einfuhr von Tieren nach Deutschland ein Amtstierarzt im Heimatland die Gesundheit und Transportfähigkeit der Tiere bestätigen.
Die Weiterfahrt zu potentiellen Käufern aus dem Raum Freiburg wurde untersagt. Da einem Rücktransport der Hundewelpen in den Raum Nürnberg aus Tierschutzgründen aber nichts entgegen stand, musste der Verkäufer mit seinen Welpen die Rückfahrt antreten. Die für seinen Heimatort zuständigen Behörden wurden über den Sachverhalt informiert.