Flehinger Ortschaftsrat unterliegt vor Gericht

Karlsruhe/Oberderdingen (pm/pas) Der Gemeinderat Oberderdingen durfte die Ortschaftsverfassung des Ortsteils Flehingen aufheben. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Der Ortschaftsrat hatte 2012 Klage gegen die Aufhebung im Jahr 1993 erhoben. Die Geschichte des Rechtsstreits geht bis in die 1970er Jahre zurück.

Im Jahr 1972 wurde  Flehingen in die Gemeinde Oberderdingen eingegliedert. In der entsprechenden Vereinbarung vom März 1972 wurde eine Ortschaftsverfassung eingeführt. Darin war eine Reihe von Entscheidungsbefugnissen geregelt – unter anderem die Bewirtschaftung von Ausgaben im Rahmen der Haushaltssatzung bis zu 10.000 DM im Einzelfall. Diese Verfassung hatte der Oberderdinger Gemeinderat 1993 aufgehoben. Dass er das Recht dazu hatte, hat nun das Karlsruher Verwaltungsgericht entschieden. In Paragraf 22 sei geregelt, dass der Gemeinderat die Ortschaftsverfassung ohne Zustimmung des Ortschaftsrates ab dem 1. Januar 1985 aufheben könne, heißt es in der Urteilsbegründung.

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