Betrunkener Start in die Faschingszeit

Wörth (pol) Wie die Polizei mitteilt, begann für vier Verkehrsteilnehmer der Aschermittwoch und die Suche nach alternativen Beförderungsmitteln schon früher.

Am Sonntag den 23.02.2014 wurde um 17:30 Uhr ein 76-jähriger Verkehrsteilnehmer aus Scheibenhardt mit seinem PKW kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle wurde deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Der Fahrer der auf der Rückfahrt von einem Faschingsumzug war, hatte bei einem Test einen Wert von 1,3 Promille.

Um 23:35 Uhr wurde ein 33-jähriger Fahrer aus Wörth kontrolliert. Er hatte einen Wert von 0,62 Promille.

Am 24.02.2014 kam es um 00:15 Uhr zu einem Verkehrsunfall in deren Folge der Fahrer auf Grund seiner Alkoholisierung flüchtete. Der 34-jährige Fahrer befuhr die Strecke von Minderslachen in Richtung Winden. Kurz vor dem Ortseingang kam er auf Grund seiner Alkoholisierung nach links von der Fahrbahn ab und überfuhr die Schilder eines Fahrbahnteilers. Trotz der erheblichen Beschädigungen fuhr der Fahrer mit seinem Fahrzeug und nur auf der Felge bis auf einen Parkplatz bei Hergersweiler. Da sein Versuch den Reifen noch zu wechseln, fehlschlug, flüchtete der Fahrer zu Fuß. Er konnte durch die mittlerweile verständigte Polizei, daheim in Empfang genommen werden. Er hatte eine Atemalkoholkonzentration von 2,1 Promille.

Am 24.02.2014 kam es um 14:22 Uhr zu einem weiteren Unfall  unter Alkoholeinwirkung. Ein 30-jähriger Verkehrsteilnehmer aus Eislingen befuhr die BAB 65 von Karlsruhe in Richtung Landau. In der Ausfahrt der Kandel-Nord kam der Fahrer auf Grund seiner Alkoholisierung von der Fahrbahn ab und beschädigte eine Leitplanke. Nach der Inaugenscheinnahme des Schadens setzte der Fahrer jedoch die Fahrt in Richtung Landau fort. Durch die Polizei konnte der Fahrer im Rahmen der Fahndung in der Queichheimer Hauptstraße in Landau festgestellt werden. Er hatte hier noch einen Verkehrsunfall verursacht. Der Fahrer hatte eine Atemalkoholkonzentration von 2,1 Promille.

Allen Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.

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