Maskenpflicht in Baden-Badener Innenstadt aufgehoben
Baden-Baden (pm/msc) Die Maskenpflicht in der Baden-Badener Innenstadt ist aufgehoben worden. Der Grund: Die Inzidenzzahl in Baden-Baden liegt seit mehr als sieben Tagen unter dem Wert 50.
Damit sei die vom Gesundheitsamt Rastatt mit Verfügung vom 4. November letzten Jahres ausgesprochene verschärfte Maskenpflicht in der Baden-Badener Innenstadt automatisch entfallen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.
Die Verfügung des Gesundheitsamtes sei mit Wirkung vom 2. Februar auch förmlich aufgehoben worden. Die Anfang November aufgestellten Schilder zur Maskenpflicht in den Eingangsbereichen der Fußgängerzone will der städtische Bauhof in Kürze entfernen.
Weiterhin gelte aber die generelle Maskenpflicht der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Danach bestehe die Maskenpflicht grundsätzlich generell in Fußgängerzonen, es sei denn, ein Abstand von 1,50 Metern zu weiteren Personen kann sicher eingehalten werden. Von einem sicheren Einhalten der Abstandsregel könne dann ausgegangen werden, wenn sich lediglich wenige Passanten in einer Fußgängerzone bewegen, insbesondere derzeit während des Lockdowns zu Tagesrandzeiten und an den Wochenenden.
Bewegen sich zu Geschäftszeiten mehr Personen in der Fußgängerzone gilt laut Stadt die generelle Maskenpflicht, da der Einzelne selbst nicht mehr in jedem Fall den Mindestabstand gewährleisten kann.
Nach wie vor gelte die generelle Maskenpflicht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands insbesondere auch in Bus und Bahn, in Geschäften, in den Warte- und Zugangsbereichen von Einkaufszentren sowie auf den dazugehörenden Parkplätzen, auf dem Wochenmarkt sowie in Betrieben und Behörden.
Bild: Symbolbild