Verwaltungsgerichtshof kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg

Mannheim/Baden-Württemberg (ae/ms) Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die landesweiten nächtlichen Ausgangssperren aufgehoben, zum letzten Mal gelten die Beschränkungen in der Nacht auf Donnerstag. Die Richter gaben dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt, der Beschluss ist unanfechtbar.

Eine flächendeckende Ausgangssperre ist der Entscheidung nach angesichts der fallenden Infektionszahlen nicht mehr angemessen. Die Begründung der Landesregierung, ein verfrühtes Aufheben könne zu einem erneuten exponentiellen Infektionsgeschehen führen, sei zu pauschal. Im Dezember und Januar hatte das Gericht noch entsprechende Eilanträge zurückgewiesen. In seiner heute bekanntgegebenen Entscheidung führt das Gericht aber auch aus, dass Ausgangssperren in Hot-Spot-Gebieten grundsätzlich eine zulässige Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sein können.

Ausgangssperre seit Mitte Dezember

Seit Mitte Dezember ist es Menschen in Baden-Württemberg nur noch aus sehr wenigen Gründen erlaubt, zwischen 20 und 5 Uhr ihre Wohnung zu verlassen. Die Landesregierung verteidigte die umstrittene Ausgangssperre wiederholt als wirksame Maßnahme.

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