Zahlreiche Gruppen in Baden-Württemberg ab sofort impfberechtigt
Baden-Württemberg (pm/msc) Ab sofort können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind, teilt das Sozialministerium mit.
Die Terminvereinbarung erfolgt laut dem Sozialministerium regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder insbesondere online über www.impfterminservice.de. Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich. Für die Ausstellung durch den Hausarzt oder die Fachärztin bleibt daher bis zum Termin im Impfzentrum Zeit. Das ärztliche Zeugnis ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei, heißt es aus dem Ministerium.
„Es freut mich sehr, dass wir jetzt dank des in großen Mengen vorhandenen Impfstoffs von AstraZeneca allen Menschen von 18 bis einschließlich 64 Jahren, die nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, zeitnah ein Impfangebot machen können. Damit können jetzt auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und von pflegebedürftigen und selbst bereits impfberechtigten Menschen, die zuhause gepflegt werden, einen Impftermin für AstraZeneca vereinbaren“, sagte Minister Manne Lucha am Freitag in Stuttgart.
„Viele weitere Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind damit jetzt impfberechtigt und können Impftermine buchen. (…) Wir erhalten bis Mitte März rund 450.000 Dosen Impfstoff von AstraZeneca, und die Liefermengen werden schnell weiter ansteigen. Das bedeutet: Wir können im Verlauf der nächsten Wochen jeder und jedem Berechtigten, die oder der das möchte, ein Impfangebot machen“, so der Minister.
Kassenärztliche Vereinigung: Impftermin buchen, erst dann bei Praxis informieren, wie ärztliche Zeugnisse ausgestellt werden
Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Norbert Metke und Dr. med. Johannes Fechner, bitten die betroffenen Personen ausdrücklich darum, nicht unangemeldet in die Praxis ihres behandelnden Arztes zu gehen, ohne sich zuvor über die spezifischen Angebote ihrer Praxis zu informieren: „Das sind natürlich erst einmal gute Nachrichten. Offenbar liegt inzwischen so viel Impfstoff vor, dass nun auch bereits vorerkrankte Menschen, die jünger als 65 Jahre sind, aus der zweiten Prioritätengruppe geimpft werden können. Doch auf die Arztpraxen kommt dadurch weitere Arbeit zu.“ Denn für die beim Termin im Impfzentrum notwendige Impfbescheinigung müssen die Patientinnen und Patienten vorher zu ihrem Arzt.
Wer ab sofort impfberechtigt ist, kann auf der Homepage des Sozialministeriums in Erfahrung gebracht werden.
Bild: Symbolbild.