Anspruch auf Kinderkrankengeld wird verdoppelt

Region (pm/hb) SPD-Bundestagsabgeordnete Katja Mast hat die durch den Bundestag beschlossene Verdopplung der sogenannten Kinderkrankentage begrüßt. Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung seien nicht „mal ebenso miteinander vereinbar“. Viele Familien in Pforzheim und dem Enzkreis und im ganzen Land seien „an der Belastungsgrenze“ angekommen, so Mast.

„Die Verdopplung von 10 auf 20 Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil ist ein weiterer Baustein bei der Unterstützung von Eltern und Alleinerziehenden in Zeiten geschlossener Kitas und Schulen. Familien tragen uns durch diese Pandemie und verzichten dabei auf vieles. Da ist es nur folgerichtig, dass wir es in dieser angespannten Betreuungssituationen Eltern ermöglichen sich ohne massive finanzielle Einbußen zuhause um ihre Kinder zu kümmern“, so Mast.

Statt der üblichen 10 Tage Kinderkrankgeld pro Kind und Elternteil werde der Anspruch in 2021 auf 20 Tage pro Elternteil und Kind verdoppelt. Für Alleinerziehende betrage er 40 Tage. Der Anspruch gelte dabei für alle gesetzlich versicherten, berufstätigen Eltern, die selbst Anspruch auf Krankgeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Der Nachweis erfolge gegenüber der Krankenkasse. Entweder – wie bei Krankheit bereits üblich – durch eine Bescheinigung vom Arzt oder bei Kita- bzw. Schulschließung durch eine Bescheinigung der Einrichtung. Nach dem Beschluss des Bundestages muss am kommenden Montag noch der Bundesrat der Regelung zustimmen.

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