Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen: Beschränkungen treten im Landkreis Rastatt am Dienstag in Kraft

Rastatt (pm/lp) Der Landkreis Rastatt hat die Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner seit drei Tagen in Folge für den Landkreis Rastatt überschritten. Das Gesundheitsamt hat deshalb Beschränkungen für den Landkreis erlassen, die ab Dienstag, 16. März 2021, gelten.

In einer Meldung vom Landkreis Rastatt werden folgende Beschränkungen, die ab Dienstag gelten werden, bekannt gegeben. Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur noch mit einem Haushalt plus einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörende Person gestattet. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Der Einzelhandel muss das sogenannte Click & Meet-Angebot wieder zurücknehmen und darf lediglich Abhol- und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels anbieten. Einige Betriebe wie beispielsweise Lebensmittel- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien sind davon ausgenommen.

Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr erneut geschlossen.

Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.

Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Auch Friseure dürfen weiterhin öffnen.

Der Stadtkreis Baden-Baden ist von den Regelungen nicht betroffen. Diese Beschränkungen treten außer Kraft, wenn das Gesundheitsamt eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge feststellt und dies unverzüglich ortsüblich bekanntmacht.

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