Landratsamt Rastatt verbietet Anti-Masken-Demonstration

Rastatt (pm/ck) Wie der Landkreis und die Stadt Rastatt am Morgen in einer gemeinsamen Pressemitteilung vermelden, wurde die angekündigte Groß-Demonstration in Rastatt gegen die Corona-Maskenpflicht von Seiten des Gesundheitsamtes untersagt. Die Versammlung unter dem Titel „Gegen Maskenpflicht, Tests, Impfungen und Einschränkungen der Grundrechte, für Selbstbestimmung!“ war für Samstag, 10. April 2021, auf dem Grünzug zwischen Mozart- und Beethovenstraße angemeldet worden. Nach einer Kundgebung sollte ein Demonstrationszug in die Rastatter Innenstadt führen.

Das Landratsamt begründet den mit der Stadt Rastatt abgestimmten Schritt damit, dass von der als „Großdemo“ mit rund 1.000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung eine erhebliche infektiologische Gefahr auf die Bevölkerung ausgehen würde. Der Untertitel der Demonstration „Zeig dein Gesicht für die Grundrechte“ impliziere, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln wollen. Dies widerspreche den einschlägigen Maßgaben zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens.

Hinzu komme, dass bei der Demonstration von einem Zustrom von Teilnehmern aus anderen Stadt- und Landkreisen auszugehen sei. Dies würde das ohnehin bereits diffuse Infektionsgeschehen im Landkreis Rastatt, und speziell in der Stadt Rastatt, noch unkontrollierbarer machen. Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Rastatt liegt bereits jetzt (Stand 7. April 2021) bei 134 – es ist damit der fünfthöchste Wert im Land Baden-Württemberg. Insbesondere in der Stadt Rastatt wird der Wert mit 190,3 als „sehr hoch“ eingestuft. Damit einhergehend hat das Klinikum Mittelbaden wegen der hohen Zahl an Corona-Patienten, insbesondere auf der Intensivstation, inzwischen seine Kapazitätsgrenze erreicht. Eine hohe Zahl weiterer Patienten, die als Folge dieser Demonstration erwartet würde, könnte die Lage im Klinikum Mittelbaden weiter verschärfen. Zudem sei mit Gegenveranstaltungen zu rechnen, die weitere Menschen nach Rastatt an den Ort des Geschehens ziehen könnten.

Das Gesundheitsamt habe das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ausführlich gegen den Infektionsschutz abgewogen und kommt daher in seiner siebenseitigen Begründung zum abschließenden Ergebnis: „Zusammengefasst fällt die Ermessensentscheidung zugunsten des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus. Die Versammlung ist daher zu verbieten.“

Rastatts Bürgermeister Raphael Knoth, der in dieser Woche Oberbürgermeister Pütsch vertritt, äußerte am Nachmittag noch einmal seine große Erleichterung über die Entscheidung: „Für uns steht der Gesundheitsschutz unserer Bürgerschaft definitiv an erster Stelle und es wäre aus meiner Sicht fatal und nicht zu vermitteln gewesen, wenn die Demonstration hätte stattfinden können. Rastatt hat seit Wochen den höchsten Corona-Inzidenzwert im Landkreis, die Geschäftswelt leidet unter den verordneten Schließungen und das Klinikum Mittelbaden hat keine Kapazitäten mehr auf den Intensivstation, eine dramatische Situation für unsere Stadt. Mit großer Bereitschaft halten sich jedoch die Rastatter an die verordneten Beschränkungen. Sie tragen Masken im öffentlichen Raum, beachten Abstand und Ausgangsverbote und lassen sich testen. Da wäre es nicht nur zynisch, sondern hoch gesundheitsgefährdend, wenn eine Massen-Veranstaltung mit klaren Ansagen „gegen Maskenpflicht“ in unserer Stadt hätte stattfinden können.“

Von Seiten der Veranstalter der Demo wird derzeit versucht juristisch gegen das Urteil vorzugehen. Über einen am frühen Nachmittag  beim Karlsruher Verwaltungsgericht eingegangen Eilantrag, soll im Laufe des Nachmittags entschieden werden.

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