Demo vor pro familia in Pforzheim: Klage gegen die Stadt abgewiesen
Pforzheim (pm/msc) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage gegen die Stadt Pforzheim im Fall des Demonstrationsverbots vor der Schwangerschaftsberatungsstelle pro familia abgewiesen. Die Begründung liegt aktuell noch nicht vor.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Auflagen für eine Versammlung von Abtreibungsgegnern vor der Beratungsstelle von „Pro Familia“ hat die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe der Stadt Pforzheim im Hauptsacheverfahren Recht gegeben und die Klage der Abtreibungsgegner abgewiesen.
Konkret ging es um eine im Jahr 2019 angemeldete Demonstration zu dem Thema „40days for life/ Lebensrecht ungeborener Kinder“ vor dem Eingangsbereich von „Pro Familia“. Dort sollte gegenüber der Beratungsstelle 40 Tage lang jeden Vormittag ein „Tägliches stilles Gebet/Mahnwache“ stattfinden. Die Stadt Pforzheim hatte bestimmt, dass diese außerhalb des Sichtbereichs des Einganges der Beratungsstelle von „Pro Familia“ stattfinden müsse. Daraufhin hatte die Klägerin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das wiederum lehnte den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Bei der Prüfung des Sachverhaltes sei davon auszugehen, dass weder die Versammlungsfreiheit noch die Meinungsfreiheit oder die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Klägerin den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der die Schwangerschaftsberatungsstelle aufsuchenden Frauen rechtfertigt, so das Verwaltungsgericht.Die Klägerin hat daraufhin Klage erhoben, um in einem Hauptsacheverfahren gerichtlich feststellen zu lassen. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat nunmehr nach mündlicher Verhandlung vom 12.05.2021 auch in diesem Verfahren zugunsten der Stadt Pforzheim entschieden und die Klage abgewiesen. „Dass das Gericht in der Hauptsache unserer Ansicht gefolgt ist, freut uns und bestärkt uns darin, dass unser Vorgehen richtig war“, resümiert Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher.
Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung zu beantragen.