Neue Corona-Verordnung ab Montag: In einigen Bereichen entfällt die Testpflicht
Baden-Württemberg (msc) Ab Montag greift in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. In Städten und Landkreisen mit einem Inzidenzwert unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen entfällt demnach die Testpflicht – unter anderem für die Außengastronomie, Freibäder oder Open-Air-Veranstaltungen. Im Baden-TV Sendegebiet betrifft die Neuerung momentan den Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Die zahlreichen Teststellen in der Fächerstadt könnten dann deutlich weniger besucht werden, als das bisher der Fall war.
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