Stadt-und Landkreis Karlsruhe: Inzidenz weiter unter 35 - Weitere Lockerungen am Montag
Karlsruhe (mcs) Die 7-Tage-Inzidenz im Stadt-und Landkreis Karlsruhe liegt mit dem heutigen Sonntag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35. Dies hat das Gesundheitsamt amtlich gemacht. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt damit ab Montag, 7. Juni die dritte Öffnungsstufe und weitere Lockerungen.
Nachdem zuletzt am vergangenen Samstag mit „Öffnungsschritt 2“ weitere Lockerungen in Kraft getreten waren, rutschen Stadt-und Landkreis bereits am Montag in den nächsten „Öffnungsschritt“. Folgende Regelungen gelten ab Montag:
- Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besuchern (Innen: 250 Personen) zulässig.
- Der organisierte Vereinssport ist auch außerhalb von Sportanlagen möglich. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.
- Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist bis 1 Uhr nachts gestattet. Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, sind mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen gestattet.
- Für private Zusammenkünfte und Veranstaltungen gilt weiter eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, ebenso wie Geimpfte oder Genesene. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
- Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien wie z.B. Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen oder Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren.
- Für Schüler soll es dabei bleiben, dass dieVorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend ist.