Immaterielles Kulturerbe: fünf Anträge positiv gewertet
Stuttgart (pm) Im Rahmen des ersten Bewerbungsverfahrens für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes hat eine Jury aus unabhängigen Sachverständigen entschieden, welche der zehn bis 30. November vergangenen Jahres in Baden-Württemberg eingereichten Anträge zur weiteren Bewertung an die Kultusminis-terkonferenz (KMK) der Länder gesandt werden. Von dort gelangen die Bewerbungen zur Deutschen UNESCO-Kommission e. V. (DUK), wo eine bundesweite Expertenkommission im Herbst 2014 endgültige Auswahlempfehlungen für die Aufnahme in das neue bundesweite Verzeichnis treffen wird.
Die Jury sah sich in Übereinstimmung mit den UNESCO-Richtlinien bei ihrer Auswahlentscheidung vor allem vier Kriterien verpflichtet. Um als immaterielles Kulturerbe listenfähig zu sein, muss eine kulturelle Ausdrucksform folgende Bedingungen erfüllen:
1. Hinreichend belegtes Alter und entsprechende Tradition als kulturelles Erbe;
2. Herausragende kulturelle bzw. kulturgeschichtliche Bedeutung;
3. Ehrenamtliches Engagement der Funktionsträger und Organisatoren ohne Gewinnerzielungsabsicht;
4. Regionaltypik und identitätsstiftende Wirkung für einen bestimmten geographischen Raum (besonders bei länderspezifischen Anträgen).
Auf der Grundlage dieser Kriterien traf die Jury für folgende Anträge eine positive Entscheidung:
Länderspezifische Anträge:
· Schwäbisch-Alemannische Fastnacht
· Peter-und-Paul-Fest in Bretten
Länderübergreifende Anträge:
· Kulturelle Ausdrucksformen der Strohvermummung
· Traditionelle Handwerksgesellenwanderschaft, die „Walz“, und die damit zusammenhängenden überlieferten zünftigen Gebräuche
Vorgehensweise der Jury
Im Einvernehmen mit den Jury-Mitgliedern wurden jedoch die ersten vier von der DUK vorab als „länderübergreifend“ vorgeschlagenen Anträge aus Baden-Württemberg trotz des ablehnenden Votums an die KMK weitergeleitet. Dieses Verfahren der Weiterleitung sämtlicher sog. länderübergreifender Anträge, die also von der geographischen Verbreitung entweder zwei oder mehrere Bundesländer betreffen, basiert auf einem aktuellen Beschluss des Kulturausschusses der KMK, der die Weiterleitung dieser Art von Anträgen an die KMK und von dort an das DUK-Expertenkomitee ohne quantitative Beschränkung vorsieht.
Vom Ergebnis wurden somit neun der zehn in Baden-Württemberg eingereichten Anträge zur weiteren Bewertung und abschließenden Entscheidung über die Aufnahme in das neue nationale Verzeichnis für immaterielles Kulturerbe an die nächsten Instanzen weitergeleitet: fünf mit einem positiven Juryvotum, vier mit einem negativen Urteil der Länderjury. Und nur ein Antrag – der des Internationalen Schattentheater-Zentrums Schwäbisch Gmünd – schied aus dem laufenden Bewerbungsverfahren aus.