Neue Corona-Verordnung für Hochschulen: Studenten sollen auf den Campus zurück

Region (pm/ks) In Baden-Württemberg gilt seit heute eine neue Corona-Verordnung für den Studienbetrieb. Laut dieser dürfen Veranstaltungen an Hochschulen im kommenden Wintersemester unter Einhaltung der 3G-Regelung wieder in Präsenz stattfinden.

Aufgrund der Impffortschritte sollen Präsenzveranstaltungen ab dem Wintersemester laut Wissenschaftsministerin Theresia Bauer unabhängig von den Inzidenzen wieder Standard werden. Mit der neuen Studienbetriebsverordnung entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen bei der Raumnutzung, wenn 3G – geimpft, genesen oder getestet – gewährleistet werden. Unter anderem soll das Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei Lehrveranstaltungen modellhaft anhand von Stichproben überprüft werden . Auch für digitale Lösungen mittels einer App können sich die Hochschulen entscheiden. Wo Mindestabstände in Innenräumen nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht, ebenso – unabhängig vom Abstand – auf Fluren, in Bibliotheken und an Lernplätzen. „Wir erleben zwar kein Zurück zur alten Normalität, aber wieder ein gemeinsames Leben auf dem Campus – mit Begegnung, Austausch, Debatte, Menschen kennenlernen“, betont Bauer.

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