Toter Häftling in Bruchsal: Konsequenzen für Angestellte

Bruchsal/Stuttgart (pas) Der Tod eines Häftlings in der Bruchsaler Justizvollzugsanstalt (JVA) hat für zwei JVA-Angestellte Konsequenzen. Das zuständige Innenministerium hat gegen zwei Gefängnismitarbeiter „disziplinarische Schritte“ eingeleitet. Das meldet heute der SWR. Einen Grund oder eine konkrete Strafmaßnahme nannte das Ministerium demnach nicht.

Der 33 Jahre alte Gefangene aus Burkina Faso war am 9. August in seiner Einzelzelle gestorben. Er hatte zuvor die Ernährung verweigert und wog nur noch 52 Kilogramm. Woran er genau gestorben ist, klärt derzeit die Heidelberger Rechtsmedizin, Ergebnisse gibt’s in ein bis zwei Wochen.

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