Tricks mit Gutscheinen - Amazon vor Gericht
Stuttgart (pm/yb) Amazon verrechnete Kundengutscheine zum Nachteil der Kunden nicht immer korrekt.
Amazon rechnete Gutscheine, die beispielsweise als Aktionsgutscheine oder aus Kulanz an Kunden verteilt wurden, bei Sammelbestellung anteilig auf die Einzelkaufpreise an. Hatte ein Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht oder einen Artikel wegen Mangels zurückgegeben, wurde er durch die anteilige Verrechnung benachteiligt. Bei einem aktuellen Fall erstattete Amazon nämlich nicht den gesamten Warenwert, sondern zog den Wert des Gutscheins anteilig, obwohl der Mindestbestellwert weiterhin eingehalten wurde, von der Rückerstattung ab. „Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht“, so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Da Amazon zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bereit war, landete der Fall vor Gericht.